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Du warst schon einmal katholisch verheiratet und möchtest erneut heiraten? Ich habe zunächst schlechte Nachrichten für Dich: das ist gar nicht so einfach! Aber (und das ist die gute Nachricht), es gibt auch einen alternativen Weg (dazu gleich mehr)! Zunächst die kirchenrechtliche Sachlage der katholischen Kirche.
Standesamtlich Heiraten nach Scheidung: Standesamtlich kannst Du nach jeder Scheidung erneut heiraten. Die Trauung in der katholischen Kirche ist nach einer Scheidung in der Regel ausgeschlossen, da die Kirche die Ehe als Sakrament und damit als unauflösbar betrachtet.
Katholisch kirchlich heiraten nach Scheidung: Wenn du nach einer Scheidung erneut katholisch kirchlich heiraten möchtest, musst du eine Ausnahme von der Unauflösbarkeit der Ehe begründen. Du kannst vor einem Kirchengericht ein Ehenichtigkeitsverfahren in die Wege leiten oder die Auflösung deiner Ehe beantragen. Im Ehenichtigkeitsverfahren geht es darum, dass deine Ehe nicht gültig zustande gekommen ist und du von Anfang an keine gültige Ehe begründet hast. Wenn du die Auflösung deiner Ehe beantragst, geht es um die nachträgliche Auflösung einer gültig geschlossenen Ehe.
Inhaltsverzeichnis
Drei Wege, wie eine katholische Ehe geschieden werden kann
Nichtigkeit der katholischen Ehe feststellen
Um die Nichtigkeit der Ehe festzustellen, muss Du Dich an eines von 22 Kirchengerichten in Deutschland wenden. Das Bischöfliche Offizialat ist das Gericht, das die richterliche Gewalt des Diözesanbischofs ausübt. Zuständig ist das Offizialat der Diözese, in deren Gebiet die Ehe geschlossen wurde oder in der einer der Ehepartner oder auch beide wohnen. Das größte deutsche Kirchengerichte in Köln beschäftigt zu diesem Zweck mehr als 20 festangestellte Mitarbeiter sowie ca. 26 haupt- und nebenamtliche Richter. Im Jahr 2016 sollen die Kirchengerichte ca. 1200 Verfahren geführt und etwa 90 % eheannullierende Urteile gesprochen haben. Es kommen u.a. folgende Nichtigkeitsgründe in Betracht:
- Du hast einen Blutsverwandten in gerader Linie geheiratet (z.B. Vater / Tochter).
- Deine Ehe ist durch äußeren Zwang zustande gekommen.
- Dein Partner war bereits bei der Eheschließung beischlafunfähig. Die Kirche geht nämlich davon aus, dass Deine Ehe darauf ausgerichtet ist, Kinder zu zeugen und zu erziehen. Ist dies physisch ausgeschlossen, kann dies ein Grund sein, dass die Ehe ungültig zustande gekommen ist.
- Dein Partner hat sich als Priester offenbart, der aufgrund seiner Zölibatsverpflichtung gar nicht hätte heiraten dürfen.
- Fälle psychischer Eheführungsunfähigkeit, in denen z.B. der Partner unmittelbar nach der Eheschließung untreu wird und sein Verhalten die Frage aufwirft, ob er/sie zum Zeitpunkt der Eheschließung die richtige Auffassung von der Ehe und den Willen zur Ehe hatte.
- Gewalt in der Ehe zählt nicht als Nichtigkeitsgrund. Der Beweis, dass bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung Gewalttätigkeiten vorlagen, ist kaum realistisch zu führen.
Paulinisches Privileg
Zum Zeitpunkt Deiner Eheschließung warst Du oder Dein Ehepartnerin bzw. Dein Ehepartner nicht getauft. Lässt Du Dich nach Deiner Eheschließung taufen, kann Deine Ehe aufgelöst werden, wenn die nicht getaufte Person nach wie vor den christlichen Glauben ablehnt und deshalb die Trennung herbeiführt oder „den Schöpfer lästert“. Bist Du selbst getauft, kannst Du infolge der Auflösung Deiner Ehe und Deiner zivilrechtlichen Scheidung eine neue zivilrechtliche Ehe eingehen und Dich dann erneut katholisch kirchlich trauen lassen.
Petrinische Privileg
Das Petrinische Privileg ist eine Ausnahme, die es ermöglicht, dass der Papst in Rom der Auflösung einer Ehe zustimmt, wenn die Ehe nicht vollzogen wurde. In diesem Fall wird die Ehe aus kirchlicher Sicht nicht als wirksam geschlossen angesehen. Es ist jedoch schwierig, den Papst davon zu überzeugen, dass die Ehe nicht vollzogen wurde. Wenn Du ursprünglich kirchlich getraut wurdest und jetzt behauptest, dass Deine Ehe eine Scheinehe war, kannst Du gegen moralische und kirchliche Prinzipien verstoßen haben und es könnte schwierig sein, die Zustimmung des Papstes zu erhalten.
Zu kompliziert? HIER geht es zum alternativen Weg.Katholische Reform für Geschiedene: Segen ja, heiraten nein!
Seit Dezember 2023 gibt es ein weiterentwickeltes Verständnis des Segens mit dem es möglich ist, “Paare in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare segnen zu können, ohne deren Status offiziell zu konvalidieren oder die beständige Lehre der Kirche über die Ehe in irgendeiner Weise zu verändern”.[1]
Diese neue Position öffnet damit den Segen für geschiedene Gläubige. Der priesterliche Segen ist aber nicht mit einem Segen bei einer Trauzeremonie gleichzusetzten und darf auch nicht im Rahmen eines Gottesdienstes gestiftet werden. Eine kirchliche Heirat ermöglicht ist damit weiterhin nicht möglich.
[1] Fiducia Supplicans; URL: Dichiarazione “Fiducia supplicans” sul senso pastorale delle benedizioni del Dicastero per la Dottrina della Fede (vatican.va); Dichiarazione “Fiducia supplicans” sul senso pastorale delle benedizioni del Dicastero per la Dottrina della Fede, 18.12.2023
Die Alternative um erneut christlich zu heiraten
O.K. zugegeben: das klingt alles fürchterlich kompliziert und hier und da auch – erlaube uns diese Einschätzung – aus der Zeit gefallen! Tatsächlich ist es fast unmöglich erneut katholisch zu heiraten, wenn man einmal geschieden worden ist. Aber keine Sorge!
Gute Nachrichten! Es gibt tatsächlich eine Alternative zur katholischen Scheidung. Eine Möglichkeit ist, dass man die Ehe nicht katholisch scheiden lässt, sondern zusammen mit einem Trauredner erneut heiratet und im Rahmen einer freien Trauung mit christlichen Inhalten erneut sein Ja-Wort zu seinem neuen Partner gibt.
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Zusammenfassung (FAQs):
Das ist gar nicht so einfach, da eine katholische Ehe als unauflösbar gilt. Es gibt drei Wege, wie eine katholische Ehe geschieden werden kann:
1. Die Nichtigkeit der Ehe durch ein Kirchengericht feststellen lassen.
2. Das paulinisches Privileg: Man weißt nach, dass der Ehepartner bei der Eheschließung nicht getauft war oder den “Schöpfer” lästert.
3. Das Petrinische Privileg ist eine Ausnahme, die es ermöglicht, dass der Papst in Rom der Auflösung einer Ehe zustimmt, wenn die Ehe nicht vollzogen wurde.
Es gibt aber auch einen alternativen Weg durch eine freie Trauung durch einen Pastor oder Theologen.
Eine katholische Ehe gilt als unauflösbar. Wenn man erneut katholisch heiraten möchte, dann muss man die Ehe kirchenrechtlich für nichtig erklären lassen. Man kann allerdings auch einen alternativen Weg durch eine freie Trauung durch einen Pastor oder Theologen gehen.
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